AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem
Auftraggeber und der Firma Top Speedy Clean GmbH
1.0 Leistungen
Der Kunde hat Anspruch auf alle Leistungen gemäss Pflichtenheft für Hauswartdienste.
Alle planbaren Arbeiten werden werktags von Montag – Freitag (07.00 – 17.00 Uhr) ausgeführt.
2.0 Pikettdienste
Für Notfälle ausserhalb der Normalarbeitszeit (Montag – Freitag 07.00 – 17.00 Uhr) steht ein
24 Stunden Pikettdienst zur Verfügung, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
Als Notfälle gelten alle Ereignisse, deren Erledigung keinen Aufschub dulden.
In solchen Fällen kann die Firma Top Speedy Clean GmbH nach eventuellen vorhandenen Weisungen
des Kunden und in dessen Vertretung allfällige Massnahmen einleiten und/oder Handwerkeraufgebote disponieren.
3.0 Handwerkeraufgebote
Handwerkeraufgebote werden von der Firma Top Speedy Clean GmbH nach Weisung des Kunden und in deren
Namen ausgeführt. Die Rechnungsstellung allfälliger Handwerkereinsätze erfolgen direkt an den Kunden zu
Lasten des betreffenden Objektes.
4.0 Hauswartmaterialien
Das notwendige Hauswartmaterial (Leuchtmittel, Besen, Reinigungsmittel, Reinigungsgeräte, Mob) wird von der
Firma Top Speedy Clean GmbH besorgt.
Die Aufwendungen werden dem Kunden in Form von Spesenabrechnungen fakturiert.
5.0 Sozialleistungen
Das Personal der Firma Top Speedy Clean GmbH ist nach den gesetzlichen Bestimmungen versichert.
Alle Sozialleistungen sind in den Monatstaxen inbegriffen.
6.0 Vertretungen
Vertretungen unseres Personals infolge Ferien, Militärdienst, Unfall, Krankheit etc. werden durch
die Firma Top Speedy Clean GmbH geregelt.
7.0 Versicherungen
Die Firma Top Speedy Clean GmbH ist Haftpflicht versichert. Allfällige Schäden sind im Rahmen dieser
Versicherung gedeckt. Diese Versicherung ersetzt jedoch nicht die Gebäudeversicherung und die zu
versichernden Risiken einer Liegenschaft oder von Grundeigentum. Haftung und Leistung, die in der
Regel für einen Haus- oder Grundbesitz abzudecken sind, werden von der
Firma Top Speedy Clean GmbH ausdrücklich wegbedungen.
8.0 Monatstaxe
Die Firma Top Speedy Clean GmbH stellt monatlich Rechnung. Die Monatspauschale wird jeweils
auf Ende des laufenden Monats fällig, in der Regel soll die Zahlung durch Daueraufträge erfolgen.
9.0 Vertragsauflösung
Der Wartungsvertrag wird im Jahreszyklus abgeschlossen. Somit ist dieser Vertrag für 12 Monate gültig.
Er erneuert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf
schriftlich gekündigt wird.
Sind im Wartungsvertrag lediglich Reinigungsarbeiten vereinbart, kann dieser Vierteljährlich aufgelöst werden.
10.0 Offerten
Vor einer Auftragserteilung erstellen wir, nach Besichtigung des Objekts, einen Kostenvoranschlag.
Ein Kostenvoranschlag ist während 30 Tagen gültig und ist unverbindlich.
11.0 Weitere Bestimmungen
Die Monatstaxe begründet sich auf der Basis der heutigen Löhne und Preise.
Bei einer Veränderung der Basiskosten können Taxanpassungen jeweils per 01.01. des neuen Jahres
vorgenommen werden.
Bei Notstand, d.h bei Kriegsausbrüchen, Epidemien, Streiks, Unruhen oder Naturkatastrophen kann die
Firma Top Speedy Clean GmbH die Arbeiten, soweit diese nicht mehr ausgeführt werden können,
vorübergehend ganz oder teilweise einstellen.
Die Monatstaxe würde in diesem Falle entsprechend reduziert.
12.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Top Speedy Clean GmbH.
Gerichtsstand ist Winterthur